DER BETRIEB
Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge

Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge

Kommentiert von RA/FAStR Dirk Beyer

In der Praxis der Bp sehen sich Unternehmen insb. in den sog. Bargeldbranchen oft pauschalen Sicherheitszuschlägen zu Umsatz und Gewinn ausgesetzt. Betroffen sind neben der Gastronomie z.B. auch Friseurbetriebe, Taxibetriebe und der Einzelhandel. Der BFH hat für griffweise Schätzungen festgestellt, dass auch für eine solche Schätzung die regulären Voraussetzungen des § 162 AO gelten (BFH vom 20.03.2017 – X R 11/16, DB 2017 S. 2071). Es bleibt zu hoffen, dass durch diese Entscheidung nicht näher begründete Sicherheitszuschläge in Zukunft ausgebremst werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Beispiel „Dominoeffekt“
  • II. Bisherige Rspr.
    • 1. Definition Sicherheitszuschlag
    • 2. Wechselwirkung mit Mitwirkungspflicht
  • III. Neue Rspr. zum Sicherheitszuschlag
    • 1. Konkretisierung der bisherigen Rechtsprechung
    • 2. Betriebsbezogenheit
    • 3. Vermeidung eines Rechtsstreits?
  • IV. Was ist zu tun?
    • 1. Amtsermittlungsgrundsatz
    • 2. Betriebsbezogenheit der Schätzung
    • 3. Steuerstrafverfahren

I. Beispiel