DER BETRIEB
Bewerberdatenschutz nach neuem Datenschutzrecht
– Einwilligung, Grundsätze für die Verarbeitung, Informationspflichten und Rechte des Bewerbers –

Bewerberdatenschutz nach neuem Datenschutzrecht

– Einwilligung, Grundsätze für die Verarbeitung, Informationspflichten und Rechte des Bewerbers –

RAin Mina Bettinghausen / RA Dr. Matthias Wiemers

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind aktuell in aller Munde. Es gilt die neuen Regeln umzusetzen, bestehende Regelungen anzupassen oder gar neue aufzustellen. Der Beitrag befasst sich mit dem Datenschutz im Hinblick auf Bewerber im Arbeitsrecht – sprich: potenzielle neue Arbeitnehmer. Dabei ergeben sich neben der Frage einer wirksamen Einwilligung insbesondere neue Aspekte im Rahmen der Datenverarbeitung und Speicherung. Daneben treten neue Informationsrechte und -pflichten. Es werden die neuen Vorschriften des Datenschutzrechts dargestellt. Beide werden am 25.05.2018 verbindlich und geben dem Bewerber ausdifferenzierte Rechte und legen (potenziellen) Arbeitgebern Pflichten auf.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung/Hintergrund
  • II. Öffnungsklausel und nationale Regelung zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten
  • III. Der Beschäftigtendatenschutz für Bewerber
    • 1. Verarbeitung personenbezogener Daten