DER BETRIEB
Altersabstandsklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung wirksam

Altersabstandsklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung wirksam

Kommentiert von Dr. Volker Matthießen

BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 43/17

Inwieweit bestimmte Klauseln in betrieblichen Versorgungszusagen altersdiskriminierend sind, war in letzter Zeit vielfach Gegenstand der BAG-Rechtsprechung. Insb. über Spätehenklauseln oder Altersabstandsklauseln haben Arbeitgeber versucht, Risiken in der Hinterbliebenenversorgung zu verringern. Nachdem das BAG Spätehenklauseln zunächst für unwirksam angesehen hatte, hat es diese Rspr. wohl wieder aufgegeben. Jetzt hat es auch in einer Altersabstandsklausel keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters gesehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung verpflichtet ist, der Klägerin eine Witwenrente zu gewähren.

Die Klägerin ist im August 1968 geboren, ihr im November 2011 verstorbener Ehemann 1950. Die Ehe wurde 1995 geschlossen. Der verstorbene Ehemann war von 1987 bis zum 30.06