DER BETRIEB
Altersgrenzenregelungen und Übergangsregelungen für „Rentennahe“

Altersgrenzenregelungen und Übergangsregelungen für „Rentennahe“

SyndikusRAin/FAinSozR Ingrid-Beate Hampe

Betriebsparteien, die für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer in einer Betriebsvereinbarung eine auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bezogene Altersgrenze einführen wollen, haben nach der Rechtsprechung des BAG den „rechtsstaatlichen Vertrauensschutz“ zu beachten. Dieser gebiete, auf die Interessen der bei Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung bereits „rentennahen“ Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und erfordere für diese Beschäftigtengruppe Übergangsregelungen. Was aber sind „Altersgrenzenregelungen“ und was ist unter „rentennahen“ Jahrgängen zu verstehen? Wie können die geforderten Übergangsregelungen aussehen? Es werden Lösungsmöglichkeiten für die betriebliche Praxis aufgezeigt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Altersgrenzenregelungen
  • III. Betriebsvereinbarungen und ihre Grenzen
    • 1. Ausgangsfall der BAG-Entscheidung
    • 2. Überlegungen und Lösung des BAG
      • a) Bindung der Betriebsparteien an § 75 BetrVG
      • b)