Zur Schadensersatzhaftung und Insolvenzanfechtung in Fällen der Sanierungsberatung
– Zugleich Besprechung des Urteils des OLG Frankfurt/M. vom 17.01.2018 – 4 U 4/17, DB 2018 S. 373 –
Prof. Dr. Michael Stöber
Schadensersatzklagen in Millionenhöhe von Insolvenzverwaltern gegen die Ersteller von Sanierungskonzepten, wie sie in den Insolvenzverfahren Arcandor oder P+S-Werften erhoben wurden, verdeutlichen die Risiken der Sanierungsberatung. Zudem steht die Insolvenzanfechtung von Honorarzahlungen an Sanierungsberater allgegenwärtig im Raum. In seinem Urteil vom 17.01.2018 hatte aktuell das OLG Frankfurt/M. Gelegenheit, den Sachverhalt einer gescheiterten Sanierung aufzuarbeiten. Die folgende Analyse der Urteilsgründe identifiziert wertvolle Orientierungspunkte und Handlungsempfehlungen für die Sanierungspraxis.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Hintergrund und Sachverhalt
- III. Schadensersatzhaftung
- 1. Eintritt der Zahlungsunfähigkeit – Stehenlassen von Forderungen
- 2. Vertragliche Pflicht zur Prüfung der Insolvenzreife
- a) Beratungsverträge vom 09.05.2008 und vom 22.09.2008
- b) Beratungsvertrag vom 20./28.04.2009
- IV. Insolvenzanfechtung
- 1. Anfechtungstatbestände der §§ 130-132 InsO