DER BETRIEB
Im Koalitionsvertrag vereinbarte Förderung der Elektromobilität: Wie viel bringt die Sonderabschreibung?

Im Koalitionsvertrag vereinbarte Förderung der Elektromobilität: Wie viel bringt die Sonderabschreibung?

Prof. Dr. Silke Hüsing

Der Beitrag geht der Frage nach, welchen Vorteil Unternehmen aus der Sonderabschreibung und der Förderung der privaten Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen ziehen können. Auf dem Wege zu einer emissionsarmen Mobilität will die neue Bundesregierung u.a. Empfehlungen der Studien im Rahmen der Nationalen Plattform Elektromobilität und des Büros für Technikfolgen-Abschätzung umsetzen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Sonderabschreibung kann durch den Zinseffekt einen Mehrpreis von ca. 5-8% gegenüber konventionellen Fahrzeugen kompensieren und so die prognostizierten Mehrkosten des Chassis gegenüber Diesel-Pkw nahezu decken. Grob überschlägig kommt dies einer Verringerung der jährlichen Kosten von bis zu ca. 2% der Anschaffungskosten gleich. Der geplante steuerliche Anreiz für Arbeitnehmer, Dienstfahrzeuge mit Elektro- und Hybridantrieb privat zu nutzen, ist deutlich.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Empfehlung der von der Bundesregierung eingerichteten