DER BETRIEB
Geltendmachung des Minderwerts einer Kommanditbeteiligung als Vertrauensschaden auch i.R.d. Prospekthaftung im weiteren Sinne möglich

Geltendmachung des Minderwerts einer Kommanditbeteiligung als Vertrauensschaden auch i.R.d. Prospekthaftung im weiteren Sinne möglich

Kommentiert von RA Dr. Christian Schmitt, Solicitor (England & Wales)

BGH, Urteil vom 06.02.2018 – II ZR 17/17

Folge der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten ist ein auf den Ersatz des Vertrauensschadens begrenzter Haftungseintritt. Geschädigte Anleger können beim „kleinen Schadensersatz“ zwischen der Rückabwicklung ihrer Beteiligung und dem Ersatz des aufgrund unrichtiger Prospektangaben zu viel gezahlten Investitionsbetrages wählen.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Fall
  • II. Kernaussagen der Entscheidung
  • III. Einordnung

I. Der Fall

Die Kläger beteiligten sich Ende 2001 mit einer Einlage von min. 10.000 DM als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG. Wegen unrichtiger Prospektangaben nahmen sie die Gründungsgesellschafter auf Ersatz des Minderwertes ihrer Beteiligung in Anspruch, welcher aus überhöhten Windertragsprognosen im Prospekt resultierte. Weder die Klage noch die anschließende Berufung vor dem OLG Celle hatten Erfolg. Letzteres vertrat den Standpunkt, der geltend gemachte Schaden