DER BETRIEB
Übergang von Arbeitsverhältnissen bei einer umwandlungsrechtlichen Spaltung

Übergang von Arbeitsverhältnissen bei einer umwandlungsrechtlichen Spaltung

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Björn Otto / RAin/FAinArbR Patricia Jares

BAG, Urteil vom 19.10.2017 – 8 AZR 63/16

Auch ein Übertragungsvorgang nach dem Umwandlungsrecht kann zu einem Übergang von Arbeitsverhältnissen führen. Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, an welche Voraussetzungen dies bei einer umwandlungsrechtlichen Spaltung gem. § 123 UmwG geknüpft ist. Hierbei hat es sich auch mit der für die Umstrukturierungspraxis wichtigen Frage auseinandergesetzt, wann eine im Rahmen eines Interessenausgleichs vorgenommene Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Betriebsteil, der im Zuge der Spaltung übertragen wird, grob fehlerhaft i.S.d. § 323 Abs. 2 UmwG ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin war ursprünglich bei der LRS GmbH (LRS) im Betrieb in N beschäftigt. Aufgrund einer Entscheidung der Konzernmutter, die bisher an LRS erteilten Aufträge zukünftig anderweitig – teils ins Ausland – zu vergeben, wurde die LRS