Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen im Unionsrecht
Kommentiert von RA/VRiFG a.D. Thomas Müller
EuGH, Urteil vom 20.03.2018 – Rs. C-524/15, Luca Menci
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob nationale Rechtsvorschriften, die für dieselbe Tat (Nichtabführung der USt) eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion vorsehen, gegen den auch im Unionsrecht geltenden Grundsatz „ne bis in idem“ verstoßen. Er bejaht unter engen Voraussetzungen die Zulässigkeit einer Kumulation von Verwaltungssanktionen strafrechtlicher Natur und strafrechtlicher Sanktion.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entschiedene Rechtsfragen
- III. Bedeutung für die Praxis
I. Sachverhalt
Gegen Herrn Menci wurde der Vorwurf erhoben, die sich aus der Jahressteuererklärung ergebende USt nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen abgeführt zu haben. Daraufhin erging eine Verwaltungssanktion i.H.v. 30% der Steuerschuld, die bestandskräftig wurde. Nach dem endgültigen Abschluss des Verwaltungsverfahrens wurde gegen Herrn Menci Anklage mit der Begründung erhoben, die