DER BETRIEB
Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
Insolvenz – Anfechtung durch Insolvenzverwalter – Rückzahlung von Steuern – Wiederaufleben von Steuerschulden – Entstehung von Säumniszuschlägen – Entrichtungszeitpunkt von Steuern

Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Insolvenz – Anfechtung durch Insolvenzverwalter – Rückzahlung von Steuern – Wiederaufleben von Steuerschulden – Entstehung von Säumniszuschlägen – Entrichtungszeitpunkt von Steuern

BFH, Urteil vom 22.11.2017 – XI R 14/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 240, § 224 Abs. 2 Nr. 1-3

InsO § 143, § 144

Sachverhalt

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob nach einer erfolgreichen Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz durch den Insolvenzverwalter und Rückzahlung des bereits gezahlten Steuerbetrages rückwirkend Säumniszuschläge entstehen.

Über das Vermögen des am 15.08.2015 verstorbenen A (Insolvenzschuldner) eröffnete das Amtsgericht X (AG X) – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 01.05.2013 ... das Insolvenzverfahren. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kläger bestellt.

Am 27.09.2013 erklärte der Kläger gegenüber dem FA die Anfechtung von Zahlungen des Insolvenzschuldners i.H.v. 583.495,11 €, die in der Zeit vom 04.03.2009 bis