Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung
BFH, Urteil vom 29.11.2017 – I R 7/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
UmwStG 2002 § 20 Abs. 1
EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1, 6 und 7
Sachverhalt
Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Den gewerblichen Teil des in ihrem Miteigentum stehenden Grundstücks X-Straße in L vermieteten sie seit 1996 an den Kläger, der dort ein Einzelunternehmen (Maschinenbau) betrieb. Nach Gründung der ... GmbH, deren Gesellschafter die Kläger zunächst zu je 50% waren, vermietete der Kläger ab dem 01.01.1999 die Maschinen und den Kundenstamm seines Einzelunternehmens sowie die Eheleute den vorgenannten Grundstücksanteil an die GmbH. Nachdem das FA den Klägern mitgeteilt hatte, es