DER BETRIEB
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung

Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung

BFH, Urteil vom 29.11.2017 – I R 7/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UmwStG 2002 § 20 Abs. 1

EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1, 6 und 7

Sachverhalt

Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Den gewerblichen Teil des in ihrem Miteigentum stehenden Grundstücks X-Straße in L vermieteten sie seit 1996 an den Kläger, der dort ein Einzelunternehmen (Maschinenbau) betrieb. Nach Gründung der ... GmbH, deren Gesellschafter die Kläger zunächst zu je 50% waren, vermietete der Kläger ab dem 01.01.1999 die Maschinen und den Kundenstamm seines Einzelunternehmens sowie die Eheleute den vorgenannten Grundstücksanteil an die GmbH. Nachdem das FA den Klägern mitgeteilt hatte, es