Die Kassen-Nachschau
– Grenzen und Rechtsschutzmöglichkeiten –
RiFG Dr. Sascha Bleschick
Die Kassen-Nachschau hängt seit dem 01.01.2018 gleich einem Damokles-Schwert (Achilles, DB 2018 S. 18 [26]) über jedem Stpfl., der Bargeldgeschäfte tätigt und Kassenaufzeichnungen zu führen hat. Obwohl die mit der Kassen-Nachschau verbundenen Eingriffsmöglichkeiten der Finanzbehörden weit reichen, unterliegt dieses Instrument der fiskalischen Kassenaufsicht gewissen Einschränkungen. Diese werden nachfolgend aufgezeigt.
Inhaltsübersicht
- I. Zweck und verfassungsrechtlicher Rahmen
- II. Beschränkungen der Kassen-Nachschau
- 1. Zeitlicher Anwendungsbereich und insoweit bestehende Ausnahmen
- 2. Sachlicher Anwendungsbereich und insoweit bestehende Grenzen
- 3. Abgrenzung zur Außenprüfung und hieraus folgende Grenzen
- 4. Grundsätzlicher Ausschluss einer strafbefreienden Selbstanzeige
- 5. Voraussetzungen für eine Kassen-Nachschau und insoweit bestehende Grenzen
- 6. Vollzug der Kassen-Nachschau und dessen Grenzen
- 7. Kein umfassendes Betretungsrecht
- 8. Durchführung nur zu üblichen Geschäfts