DER BETRIEB
Vorsatzanfechtung: Zur Kenntnis des Finanzamts von gläubigerbenachteiligender Rechtshandlung des Schuldners im Fall einer Drittzahlung

Vorsatzanfechtung: Zur Kenntnis des Finanzamts von gläubigerbenachteiligender Rechtshandlung des Schuldners im Fall einer Drittzahlung

BGH, Urteil vom 12.04.2018 – IX ZR 88/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Weiß das FA, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung und unter Verrechnung mit einer Kaufpreisforderung des Schuldners die Steuerschulden tilgt, hat es Kenntnis von der gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners.

Der auf Zahlung von Geld gerichtete Rückgewähranspruch ist keine Entgeltforderung, die bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen erhöhten Verzugszinssatz begründet.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 133 Abs. 1 Satz 1

InsO § 143 Abs. 1 Satz 2 a.F.

BGB § 819 Abs. 1, § 299 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 2

Sachverhalt

Im April 2012 gründete Horst B. als Mehrheitsgesellschafter und künftiger Geschäftsführer (künftig Gesellschafter) zusammen mit seinen Söhnen die T. .com GmbH (künftig T. ), für welche Markus S. (künftig Schuldner) die Software entwickeln sollte. Der Kaufvertrag über die