DER BETRIEB
Regierungsentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage

Regierungsentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage

Kommentiert von RA Dr. Johannes Deiß

Kürzlich hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen (RegE). Die Neuregelungen sollen noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden und spätestens zum 01.11.2018 in Kraft treten. Die Gesetzesinitiative ist auch im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu sehen und könnte u.a. einer Klage gegen die Volkswagen AG den Weg bereiten. Den Ansprüchen geschädigter Dieselkunden droht dem Vernehmen nach zum Jahresende die Verjährung. Da der Anwendungsbereich der Musterfeststellungsklage aber mitnichten auf den Dieselkomplex beschränkt ist, werden nachfolgend die für Unternehmen wichtigsten Aspekte der neuen Klageart dargestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Wesentliche Inhalte
  • III. Ausblick

I. Hintergrund

Der RegE geht davon aus, dass derzeit eine Rechtsschutzlücke existiert. In Fällen, in denen eine Vielzahl Betroffener gleichartige Schäden erleidet, der Schaden im