DER BETRIEB
Realsteuern im Fokus der Praxis

Realsteuern im Fokus der Praxis

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
hbfm_db_2018_20_m1_a_a001.png

Liebe Leserinnen und Leser,

die beiden deutschen Realsteuern sind nicht erst seit der gemeinsamen Veröffentlichung der BVerfG-Entscheidungen zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sowie zur Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen am 10. April dieses Jahres in den Fokus geraten. Die Gewerbesteuer spielt in der Praxis eine immer größere Rolle, entwickelt sie sich doch mehr und mehr zur maßgeblichen deutschen Unternehmensteuer. Im Jahr 2017 lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Deutschland bei fast 53 Milliarden Euro. Mit der Höhe der Steuer steigt gleichzeitig auch die Bedeutung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG. Bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel geht jedoch aufgrund der BFH-Rechtsprechung und der danach angepassten Verwaltungsmeinung beim ausscheidenden Mitunternehmer die Anrechnungsmöglichkeit verloren. Der Beitrag von Hautkappe und Linnemann behandelt die Folgen der aktuellen Rechtslage und zeigt mögliche Gestaltungsoptionen auf.

Zur Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnen bei Mitunternehmerschaften hatte auch das FG Schleswig-Holstein zu entscheiden. Unter welchen Voraussetzungen ein Einbringungsgewinn gewerbesteuerfrei ist, zeigt Göllner in seinem Kompaktbeitrag zum Urteil.

Die Grundsteuer betrifft direkt oder indirekt alle Bürger und Unternehmen in Deutschland, deshalb werden die erforderlichen Reformarbeiten aufgrund der BVerfG-Entscheidung von einer breiten Öffentlichkeit kritisch beobachtet. In einer Sitzung des Finanzausschusses Mitte April erklärten Vertreter der Bundesregierung, dass an einer Neuregelung innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist „mit Hochdruck“ gearbeitet werde. Die Zeit drängt, schließlich wurde vom Gericht eine Frist zur Neuregelung bis Ende 2019 gesetzt. Derzeit werden drei Reformmodelle diskutiert. Dagegen stellt Barthel einen grundlegend neuen Ansatz zur Bewertung des Grundbesitzes vor, bei dem weder der Fiskus noch der Eigentümer bei der Wertermittlung mitwirken.

Auch wenige Tage bevor die Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai wirksam wird, herrscht in der Wirtschaft große Verunsicherung. Vielfach ist unklar, wie und in welchem Umfang die Unternehmen ihre Geschäftsabläufe an die neue Rechtslage anpassen müssen. Schöttle zeigt, welche Vorgaben bei Apps zu berücksichtigen sind.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

hbfm_db_2018_20_m1_a_a002.png