DER BETRIEB
EuGH zum Entlassungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen bei Massenentlassungen

EuGH zum Entlassungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen bei Massenentlassungen

Kommentiert von RAin/FAinArbR Doreen Methfessel / RA Peter Weck

EuGH, Urteil vom 22.02.2018 – Rs. C-103/16

Die EU-Richtlinie 92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie) verlangt nach Auffassung des EuGH sowohl einen präventiven als auch einen repressiven Entlassungsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Allerdings stellt das oberste europäische Gericht im Rahmen seiner Entscheidung klar, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen auch im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt werden darf.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Auswirkungen auf die Praxis

I. Sachverhalt

Das spanische Unternehmen Bankia, bei dem die Klägerin des Ausgangsverfahrens angestellt war, setzte nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens einen größeren Stellenabbau um, der die Voraussetzungen einer Massenentlassung erfüllte. In diesem Zusammenhang wurde auch das Arbeitsverhältnis mit der schwangeren Klägerin gekündigt, die hiergegen Klage erhoben und in erster Instanz verloren hatte.

In der Folge legte das