DER BETRIEB
Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

BMF, Schreiben vom 03.05.2018 – IV B 2 – S 1300/08/10027 [2018/0353235]

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF mit Schreiben vom 03.05.2018 zur Besteuerung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit nach den Doppelbesteuerungsabkommen Stellung genommen.

Das Schreiben stellt die abkommensrechtliche Behandlung der Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit anhand des OECD-Musterabkommens dar. Sowohl das OECD-Musterabkommen als auch der OECD-Musterkommentar werden vom Steuerausschuss der OECD laufend weiterentwickelt. Das OECD-Musterabkommen entfaltet selbst keine rechtliche Bindungswirkung; die von Deutschland abgeschlossenen und rechtlich wirksamen Doppelbesteuerungsabkommen orientieren sich jedoch nach Inhalt und Aufbau am OECD-Musterabkommen. Im konkreten Einzelfall sind die jeweiligen Vorschriften des anzuwendenden