Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung
Kommentiert von RA/StB Joachim Moritz
BFH, Urteil vom 12.12.2017 – VIII R 9/14
Ein Rückdeckungsanspruch stellt eine Forderung gegen den Versicherer dar, die zum Umlaufvermögen gehört (Anschluss an die Rspr. des I. Senats des BFH). Die Anschaffung eines Rückdeckungsanspruchs ist regelmäßig keine von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erfasste Anschaffung von Wertpapieren und vergleichbaren, nicht verbrieften Forderungen und Rechten des Umlaufvermögens.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entschiedene Rechtsfragen
- 1. Rückdeckungsanspruch ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen
- 2. Anschaffung des Rückdeckungsanspruchs fällt nicht unter § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
- III. Folgerungen für die Praxis
Streitjahr: 2007
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Einmalbeitrag zum Erwerb einer Rückdeckungsforderung auch i.H. des sog. Sparanteils als Betriebsausgabe (BA) abgezogen werden kann oder § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG dem entgegensteht.
Der Kläger war Zahnarzt und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG; seine