DER BETRIEB
Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung

Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung

Kommentiert von RA/StB Joachim Moritz

BFH, Urteil vom 12.12.2017 – VIII R 9/14

Ein Rückdeckungsanspruch stellt eine Forderung gegen den Versicherer dar, die zum Umlaufvermögen gehört (Anschluss an die Rspr. des I. Senats des BFH). Die Anschaffung eines Rückdeckungsanspruchs ist regelmäßig keine von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erfasste Anschaffung von Wertpapieren und vergleichbaren, nicht verbrieften Forderungen und Rechten des Umlaufvermögens.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entschiedene Rechtsfragen
    • 1. Rückdeckungsanspruch ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen
    • 2. Anschaffung des Rückdeckungsanspruchs fällt nicht unter § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
  • III. Folgerungen für die Praxis

Streitjahr: 2007

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Einmalbeitrag zum Erwerb einer Rückdeckungsforderung auch i.H. des sog. Sparanteils als Betriebsausgabe (BA) abgezogen werden kann oder § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG dem entgegensteht.

Der Kläger war Zahnarzt und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG; seine