DER BETRIEB
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft
Verbandskörperschaft – Regiebetrieb – Rücklagen – Betrieb gewerblicher Art

Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft

Verbandskörperschaft – Regiebetrieb – Rücklagen – Betrieb gewerblicher Art

BFH, Urteil vom 30.01.2018 – VIII R 15/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Bildung einer Rücklage i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes „Stehen lassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 167 Abs. 1 Satz 1

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c, § 43a Abs. 1 Nr. 6, § 44 Abs. 1 und 6

KStG § 4

Sachverhalt

Der Kläger unterhielt in den Streitjahren 2005 bis 2007 einen Betrieb gewerblicher Art „X“ (BgA X). Dessen Gewinne unterwarf das FA für die Anmeldungszeiträume 8/2006, 8/2007 und 8