DER BETRIEB
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft
Kommunale Gebietskörperschaft – Rücklagen – Regiebetrieb – Mittelreservierung – Investitionsabsicht

Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft

Kommunale Gebietskörperschaft – Rücklagen – Regiebetrieb – Mittelreservierung – Investitionsabsicht

BFH, Urteil vom 30.01.2018 – VIII R 42/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Bildung einer Rücklage i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes „Stehen lassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 167 Abs. 1 Satz 1

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c, § 43a Abs. 1 Nr. 6, § 44 Abs. 1 und 6

KStG § 4

Sachverhalt

Die Klägerin unterhielt in den Streitjahren (2005 und 2006) einen Betrieb gewerblicher Art „Schwimmbäder“ (BgA). Dessen Gewinne unterwarf das FA der KapESt, obwohl die Klägerin die Einstellung der Gewinne in die Rücklagen geltend machte.

Die Klägerin ist