DER BETRIEB
DSGVO – Bürokratie in allen Bereichen

DSGVO – Bürokratie in allen Bereichen

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

der Erscheinungstag dieser Ausgabe von DER BETRIEB ist gleichzeitig der Tag, ab dem die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz gelten. Nach dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2016 wurde den Unternehmen eine zweijährige Umsetzungsfrist gewährt – wohl zu wenig Zeit, wie sich nun zeigt. Nach einer Umfrage des IT-Verbands Bitkom verfehlen drei von vier Unternehmen die gesetzte Frist. Nur ein Viertel der Unternehmen in Deutschland ist danach aus eigener Perspektive bis zum 25.05. vollständig konform mit den neuen Regeln. Sicherlich vielfach unterschätzt wurde die Bandbreite der Bereiche, die durch die neuen oder angepassten Regeln betroffen sind. Deutlich wird dies in dem Beitrag von Bettinghausen und Wiemers zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren. Sie zeigen, was bei der Speicherung und Verarbeitung von Bewerberdaten zu beachten ist, welche Informationspflichten der Unternehmen bestehen und welche Rechte der Bewerber geltend machen kann. Angesichts der zunehmenden Regelungsdichte allein durch die DSGVO wirkt es fast wie Hohn, dass die Bundesregierung drei Jahre nach Einführung der sog. Bürokratiebremse gegenüber dem Bundestag ein positives Fazit zieht.

Bei der Verstetigung der hohen Bürokratieanforderungen gegenüber den Unternehmen wirken – wie bei der DSGVO – vermehrt auch internationale Organisationen mit. Im Steuerrecht und der Rechnungslegung wurden vermehrt Regeln zur Ausweitung der Berichterstattungspflichten beschlossen. Um mögliche Synergien der verschiedenen Berichtspflichten aufzuzeigen, vergleicht Loitz das steuerliche Country-by-Country-Reporting und die Segmentberichterstattung nach IFRS 8.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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