DER BETRIEB
Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren eines Unternehmens – Einbeziehung der Kosten eines für die Jubiläumsfeier eingesetzten Bus-Shuttles in die Berechnung des geldwerten Vorteils

Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren eines Unternehmens – Einbeziehung der Kosten eines für die Jubiläumsfeier eingesetzten Bus-Shuttles in die Berechnung des geldwerten Vorteils

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2018 – 9 K 580/17 L

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Zuwendungen des Arbeitsgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und damit keinen Arbeitslohn darstellen. Rspr. und Finanzverwaltung haben typisierend festgelegt, ab wann den Arbeitnehmern geldwerte Vorteile von solchem Eigengewicht zugewendet würden, dass von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht mehr ausgegangen werden kann. Die Freigrenze liegt im Streitjahr bei 110 €.

2. Der Wert der dem Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung zugewandten Leistungen kann anhand der Kosten geschätzt werden. In die Schätzungsgrundlage zur Bemessung des Vorteils sind jedoch nur solche Kosten des Arbeitgebers einzubeziehen, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Dementsprechend sind z.B. die Kosten der Buchhaltung oder für einen Eventmanager