Organschaftliche Ausgleichsposten: Ein neuer Denkansatz
Ewald Dötsch / RDin Alexandra Pung
Dieser Beitrag beschäftigt sich kritisch mit der vom BFH und in der Literatur vertretenen Auffassung zu Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten. Nach der hier vertretenen Auffassung geht es bei der vom Gesetz gewollten Einmalbesteuerung der organschaftlichen Erträge nicht um die Sicherstellung der Einmalbesteuerung bezogen auf das in der Organschaftszeit erwirtschaftete Einkommen, sondern um die Verhinderung einer Doppel- oder Nichtbesteuerung in nachorganschaftlicher Zeit beim ehemaligen Organträger, d. h. auf Anteilseignerebene.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Gesetzesaussagen
- III. Kritische Auseinandersetzung mit Gesetz, Richtlinien und BFH-Rspr.
- 1. Grundsätzliches
- 2. Beispielreihe
- a) Fallgruppe 1: Bildung einer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KStG zulässigen Gewinnrücklage bei der Organgesellschaft (Minderabführung)
- aa) Sachverhalt:
- bb) Steuerliche Beurteilung:
- b) Fallgruppe 2: Die Gewinnabführung ist wegen steuerlich nicht
- a) Fallgruppe 1: Bildung einer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KStG zulässigen Gewinnrücklage bei der Organgesellschaft (Minderabführung)