DER BETRIEB
Ausschüttungsquote und IDW-Vorgaben – oder: von der Kunst des Unmöglichen

Ausschüttungsquote und IDW-Vorgaben – oder: von der Kunst des Unmöglichen

Prof. Dr. Leonhard Knoll

Bei genauerer Betrachtung zeigen sich in den für den Bereich der Wirtschaftsprüfer und oft darüber hinaus faktisch verbindlichen Vorgaben des IDW Inkonsistenzen, die eine erstaunliche Persistenz aufweisen. Der Beitrag zeigt dies exemplarisch für den Zusammenhang von Ausschüttungsquote und Risikoprämie des Marktportfolios bei der Unternehmensbewertung, dessen unzureichende Beachtung zu einer Benachteiligung der Verkäuferseite führt.

Inhaltsübersicht

  • I. Eine Institution macht Vorgaben
  • II. Zwei Definitionen
  • III. Das Marktportfolio zwischen Algebra und FAUB-Empfehlung
  • IV. Resümee

I. Eine Institution macht Vorgaben

Wer sich mit Unternehmensbewertung in Deutschland beschäftigt, findet sehr schnell heraus, dass zumindest dann, wenn eine Bewertung vor Gericht Bestand haben soll, die Einhaltung von IDW-Vorgaben von wesentlicher Bedeutung ist. 1 So hat etwa das OLG Hamburg festgehalten:

„Die Praxis der Wirtschaftsprüfer aber folgt, wie dem Senat aus zahlreichen Spruchverfahren