DER BETRIEB
Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags bzgl. Umsatzsteuerschuldnerschaft
Verwerfen einer Finanzverwaltungspraxis durch BFH-Urteil – Regelungslücke im Vertrag – Ergänzende Vertragsauslegung basierend auf hypothetischem Parteiwille

Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags bzgl. Umsatzsteuerschuldnerschaft

Verwerfen einer Finanzverwaltungspraxis durch BFH-Urteil – Regelungslücke im Vertrag – Ergänzende Vertragsauslegung basierend auf hypothetischem Parteiwille

BGH, Urteil vom 17.05.2018 – VII ZR 157/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (V R 37/10, BFHE 243 S. 20 = DB 2013 S. 2778) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Hs. 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende USt an das FA abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des USt-Betrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gem. § 27 Abs. 19 UStG die USt abführen zu müssen.

Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der