DER BETRIEB
EuGH-Vorlage zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern
Kleinunternehmerregelung – Differenzbesteuerung – Wiederverkäufer – Gesamtumsatz – Handelsspanne

EuGH-Vorlage zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Kleinunternehmerregelung – Differenzbesteuerung – Wiederverkäufer – Gesamtumsatz – Handelsspanne

BFH, Beschluss vom 07.02.2018 – XI R 7/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ist in Fällen der Differenzbesteuerung nach Art. 311 ff. der RL 2006/112/EG die Bestimmung des Art. 288 Satz 1 Nr. 1 der RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen, dass für die Bemessung des danach maßgeblichen Umsatzes bei der Lieferung von Gegenständen nach Art. 314 der RL 2006/112/EG gem. Art. 315 der RL 2006/112/EG auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne) abzustellen ist?

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 und 3, § 25a Abs. 1 und 3

RL 2006/112/EG Art. 288 Satz 1 Nr. 1, Art. 315

AEUV Art. 267 Abs. 3

Sachverhalt

Sachverhalt des Ausgangsverfahrens: Der Kläger führte steuerbare, der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.02.2005 (BGBl. I 2005 S. 386) unterliegende Umsätze im Rahmen eines Gebrauchtwagenhandels aus.

Die in 2009 und im Streitjahr 2010 erzielten Umsätze betrugen bei