DER BETRIEB
E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.2 vom 01.04.2018

E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.2 vom 01.04.2018

BMF, Schreiben vom 06.06.2018 – IV C 6-S 2133-b/18/10001 [2018/0449558]

Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.2) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grds. für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2018 beginnen (Wirtschaftsjahr 2019 oder 2019/2020). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.09.2011 (DB 2011 S. 2231) genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2018 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2018 und für Echtfälle ab Mai 2019 gegeben sein.

Auf folgende Neuerungen wird im Einzelnen hingewiesen: