DER BETRIEB
Kein Festlegen bedingungsabhängiger Gründe für das Ausscheiden aus einer Genossenschaft außerhalb der Satzung

Kein Festlegen bedingungsabhängiger Gründe für das Ausscheiden aus einer Genossenschaft außerhalb der Satzung

BGH, Urteil vom 15.05.2018 – II ZR 2/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Bedingungen, bei deren Eintritt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft von selbst endet, können nicht außerhalb der Satzung einzelvertraglich vereinbart werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GenG § 68 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

Der Kläger betreibt als eingetragener Kaufmann eine Apotheke. Er trat 1979 der Beklagten bei, einer eingetragenen Genossenschaft mittelständischer Apotheker, deren Unternehmensgegenstand den Großhandel mit pharmazeutischen Produkten umfasst. Die Parteien streiten darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die Mitgliedschaft des Klägers fortbesteht.

Der Kläger erwarb nach seinem Beitritt zu den hierfür notwendigen Pflichtanteilen weitere Anteile und verfügte nach dem Erwerb der letzten sechs Anteile am 26.01.2004 über insgesamt fünf Pflichtanteile zu je 1.000 € sowie 55 weitere Anteile (freiwillige Anteile) zu je 1.000 €. Etwa zu diesem Zeitpunkt unterzeichnete der Kläger unter