DER BETRIEB
Vorbeschäftigungsverbot ist verfassungsgemäß, 3-Jahre-Rechtsprechung des BAG dagegen nicht

Vorbeschäftigungsverbot ist verfassungsgemäß, 3-Jahre-Rechtsprechung des BAG dagegen nicht

Kommentiert von RA/FAArbR Tobias Grambow

BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14

Alles zurück auf Anfang beim Vorbeschäftigungsverbot: Das Vorbeschäftigungsverbot gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist verfassungsgemäß und entgegen der Auffassung des BAG nicht dergestalt verfassungskonform auszulegen, dass nach dreijähriger Unterbrechung eine (erneute) sachgrundlose Befristung zulässig wäre. Im Einzelfall ist aber eine verfassungskonforme Auslegung vorzunehmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Ausblick

I. Sachverhalt

Dem BVerfG lagen eine Richtervorlage durch das ArbG Braunschweig und eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des LAG Nürnberg zur Entscheidung vor. Das ArbG Braunschweig wollte vom BVerfG wissen, ob § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG mit Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Es legt diese Norm so aus, dass jedwede Vorbeschäftigung eine spätere sachgrundlose Befristung ausschließt.

Das LAG Nürnberg hatte ein