DER BETRIEB
Squeeze out: Internationale Zuständigkeit für gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung

Squeeze out: Internationale Zuständigkeit für gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung

EuGH, Urteil vom 07.03.2018 – Rs. C-560/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Art. 22 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass für eine Klage wie die im Ausgangsrechtsstreit, die auf die Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung gerichtet ist, die der Mehrheitsaktionär einer Gesellschaft den Minderheitsaktionären im Fall der zwangsweisen Übertragung ihrer Anteile an den Mehrheitsaktionär zu zahlen verpflichtet ist, ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dem diese Gesellschaft ihren Sitz hat.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 22 Nr. 2

Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 3 sowie Art. 22 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit