DER BETRIEB
Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie

Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Axel Boysen

Faireren Wettbewerb für Unternehmen sowie besseren Schutz für entsandte Arbeitnehmer – das ist das Ziel der neuen Entsenderichtlinie, die Ende Mai 2018 vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Unter anderem müssen damit entsandte Mitarbeiter ab Mitte 2020 so entlohnt werden wie einheimische. Doch mit der Novellierung der Entsenderichtlinie wird es für Arbeitgeber insgesamt komplexer, unrentabler und unattraktiver, Arbeitnehmer europaweit einzusetzen.

Inhaltsübersicht

  • I. Ziel und Zweck der Richtlinie
  • II. Grundzüge der Reform
  • III. Auswirkungen auf die Praxis
  • IV. Ausblick

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern (EU-Entsenderichtlinie)

I. Ziel und Zweck der Richtlinie

Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu schicken, sollte für Unternehmen bislang weitgehend unproblematisch sein. Mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit kennt das EU-Recht keine strengen Limitierungen,