DER BETRIEB
Zuordnung des verrechenbaren Verlustes i.S.d. § 15a EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils

Zuordnung des verrechenbaren Verlustes i.S.d. § 15a EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils

BFH, Urteil vom 01.03.2018 – IV R 16/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 15a Abs. 2 Satz 1

HGB § 167 Abs. 3, § 169 Abs. 1 Satz 2

Sachverhalt

Die Klägerin sowie ihr Ehemann, der Beigeladene zu 1., sind Kommanditisten der ebenfalls beigeladenen A-GmbH & Co. KG (KG). Vor dem Streitzeitraum (2007-2010) waren sie mit Einlagen i.H.v. 38.346,89 € (Klägerin) und 58.231,85 € (Beigeladener zu 1.) an der KG beteiligt.

§ 6 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung sah vor, dass die KG für jeden Gesellschafter neben dem festen Kapitalkonto ein sog. Privatkonto führt. Über dieses Konto sollte der Verrechnungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern stattfinden.