DER BETRIEB
Gewährung des vollen GewSt-Freibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

Gewährung des vollen GewSt-Freibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

BFH, Urteil vom 25.04.2018 – IV R 8/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Scheiden während des Erhebungszeitraums bis auf einen Gesellschafter alle anderen Gesellschafter aus einer PersGes. aus, wechselt ab diesem Zeitpunkt die Steuerschuldnerschaft der PersGes. auf den verbleibenden Gesellschafter als Einzelunternehmer. Dessen ungeachtet ist der GewSt-Messbetrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich unter Berücksichtigung des vollen GewSt-Freibetrags zu berechnen.

2. Für den Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist für jeden Steuerschuldner ein GewSt-Messbescheid zu erlassen. In den Bescheiden ist der einheitlich ermittelte GewSt-Messbetrag im prozentualen Verhältnis der von den beiden Steuerschuldnern erzielten Gewerbeerträge nebst den auf sie entfallenden Hinzurechnungen und Kürzungen zu berücksichtigen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GewStG § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 3, § 10, § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 11 Abs. 2, § 14 Sätze 1 und 3