DER BETRIEB
Neue Regeln mit Bedacht einführen

Neue Regeln mit Bedacht einführen

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

nachdem das BVerfG seine Entscheidung zur Grundsteuer veröffentlicht hatte, lautete die Meinung unisono, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit logisch und zu erwarten war. Trotzdem wurde über Jahre hinweg an der Einheitsbewertung bei der Grundsteuer festgehalten. In seinem Beitrag zum Grundsteuer-Urteil analysiert Seer zum einen die Entscheidung und zum anderen die derzeit diskutierten Reformvorschläge. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der verfassungsgemäßen Umsetzung der Vorschläge und auf der unsicheren Rechtslage bei der Gesetzgebungskompetenz. Damit erörtert er ein Thema, welches seit der BVerfG-Entscheidung zur Gesetzgebungskompetenz beim Kernbrennstoffsteuergesetz sensibler behandelt wird.

Aktuell ist nicht abzusehen, ob und wie der Gesetzgeber auf die in der letzten Woche veröffentlichten Beschlüsse des BVerfG zur mehrfachen sachgrundlosen Befristung reagieren wird. Die Praxis wird sich vorerst auf die neue Rechtslage auf Grundlage der Beschlüsse einstellen müssen, deren Kernaussagen Grambow im Kompaktbeitrag vorstellt. Auf neue Regeln werden sich Arbeitgeber auch bei der Arbeitnehmerentsendung vorbereiten müssen. Den vom EU-Parlament Ende Mai bestätigten Entwurf für eine EU-Richtlinie kommentiert Hey kritisch.

Ob der Vorschriftenrahmen im Bereich der Unternehmensberichterstattung noch immer seinem Zweck gerecht wird, will die EU nach einer Eignungsprüfung beurteilen. Dazu führt sie aktuell eine Konsultation zur Überprüfung des Rechnungslegungsrahmens durch. Mühlbauer und Müller geben einen Überblick zum sog. Fitness-Check sowie zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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