DER BETRIEB
Das „Jahressteuergesetz 2018“

Das „Jahressteuergesetz 2018“

StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel / StB Dipl.-Ök. Dr. Andreas S. Bolik

Die Bundesregierung hat das „JStG 2018“ am 01.08.2018 auf den Weg gebracht und mit dem Namen „Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ versehen. Damit wird die wesentlichste Neuregelung des Gesetzes, die Einführung einer MwSt-Haftung für Online-Marktplätze, öffentlichkeitswirksam in den Vordergrund gestellt. Im Vergleich zum Referentenentwurf des JStG 2018 vom 25.06.2018 kommen zwei prominente Themen hinzu. Zum einen sollen nach dem Willen der Bundesregierung die jüngsten EuGH-Urteile vom 28.06.2018 zur Rehabilitierung der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG bereits mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt werden. Daneben soll eine zusätzliche Begünstigung in der Dienstwagenbesteuerung für in den Jahren 2019–2021 angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt werden (sog. „pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5%“).

Inhaltsübersicht