DER BETRIEB
Zur Beschlussanfechtung wegen fehlerhafter Entsprechenserklärung: Unbestimmtheit der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds i.S.v. Ziff. 5.4.2 Satz 1 DCGK

Zur Beschlussanfechtung wegen fehlerhafter Entsprechenserklärung: Unbestimmtheit der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds i.S.v. Ziff. 5.4.2 Satz 1 DCGK

OLG Celle, Urteil vom 27.06.2018 – 9 U 78/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Der Begriff der Unabhängigkeit in Nr. 5.4.2. Satz 1 DCGK ist unbestimmt; deswegen konnte im Streitfall der für eine erfolgreiche Beschlussanfechtung erforderliche eindeutige Gesetzes- oder Satzungsverstoß, der vom Anfechtungskläger insb. in fehlender Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern und deswegen fehlerhafter Entsprechenserklärung gesehen wurde, nicht festgestellt werden.

2. Ist eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG fehlerhaft, ist die Schwelle zu einem die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses tragenden schwerwiegenden Gesetzesverstoß regelmäßig erst dann erreicht, wenn die Unrichtigkeit der Erklärung einen nicht unwesentlichen Punkt betrifft und aus dem Fehler ein Informationsdefizit der abstimmenden Aktionäre resultiert, das sich auf den Entlastungsbeschluss auswirkt (Anschluss an BGH vom 14.05.2013 – II ZR 196/12, RS1007051 = juris; vom 10.07.2012 – II ZR 48/11, BGHZ 194 S