Gestaltung von Insolvenzplänen
– Zugleich Besprechung von BGH vom 26.04.2018 – IX ZB 49/17, DB 2018 S. 1399 –
Dr. Matthias Tresselt / Dr. Alexander Nagel
Insolvenzpläne sind komplexe Regelwerke, die vielfältige Zielsetzungen verwirklichen sollen – Sanierung des Insolvenzschuldners, schnelle, effiziente Vermögensverwertung zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, Beendigung von Rechtsstreitigkeiten und die Beseitigung allmöglicher spezifischer Hindernisse, die einer Verfahrensaufhebung im jeweiligen Fall im Weg stehen können. Dazu sind zahlreiche detaillierte Planregelungen erforderlich, die der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Insolvenzgericht standhalten müssen. Aufgrund gleich mehrerer Mängel hat der BGH jüngst die Versagung einer Planbestätigung aufrechterhalten. Im Folgenden werden die Beschlussgründe analysiert und Erkenntnisse für die Gestaltung von Insolvenzplänen abgeleitet.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Der Fall
- III. Die Entscheidung
- 1. Prüfungsmaßstab
- 2. Klausel zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters
- 3. Klausel zur Ermächtigung eines Treuhänders
- 4. Abtretung an einen Treuhänder
- 5.