Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung (§ 7h Abs. 2 EStG)
BFH, Urteil vom 17.04.2018 – IX R 27/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach § 44 VwVfG nichtig und deshalb unwirksam.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 7h
AO § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB § 177
VwVfG § 44
Sachverhalt
Die Kläger sind Eigentümer des mit einem vermieteten Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks ... im Sanierungsgebiet „Altstadt“ der Stadt ... . Sie haben das Gebäude in den Jahren 2006 und 2007 saniert und modernisiert. Es wurde im Streitjahr 2007 fertiggestellt. Die Herstellungskosten betrugen 450.370,95 €. Die baulichen Maßnahmen beruhten weder auf einem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot i.S.d. § 177 BauGB noch