DER BETRIEB
Die neue Haftung für Online-Marktplätze

Die neue Haftung für Online-Marktplätze

RA/FAStR Matthias Luther, LL.M. (Tax)

Die Bundesregierung hat nunmehr das „Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ auf den Weg gebracht und damit u.a. eine MwSt-Haftung für Online-Marktplätze eingeführt. Überblickartig werden die Neuregelungen dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den neuen Aufzeichnungspflichten und den Haftungsregeln für Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Es zeigen sich tiefgreifende Auswirkungen für den onlinegestützten Versandhandel für die Betreiber, aber auch für Versandhändler, die die Marktplätze nutzen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG-E
    • 1. Wer ist betroffen?
      • a) Online-Marktplätze
        • aa) Gesetzliche Definitionen
        • bb) Bewertung der Definitionen
        • cc) Handlungspflichten schränken Reichweite ein
      • b) Nutzer von Online-Marktplätzen
        • aa) Schriftliche Registrierungsbestätigungen
        • bb) Aufbewahrungspflichten
        • cc) Drittlandsverkäufer
    • 2. Welche