DER BETRIEB
Aufnahme einer GbR als neue Gesellschafterin einer GmbH: Anforderungen an Einreichung geänderter Gesellschafterliste

Aufnahme einer GbR als neue Gesellschafterin einer GmbH: Anforderungen an Einreichung geänderter Gesellschafterliste

BGH, Beschluss vom 26.06.2018 – II ZB 12/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die wegen einer Veränderung i.S.v. § 8 EGGmbHG i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG a.F. einzureichende Gesellschafterliste hat den Anforderungen des § 40 Abs. 1 GmbHG i.d.F. vom 23.06.2017 zu genügen, wenn sie vor dem 26.06.2017 dem Handelsregister zwar vorgelegt, dort aber noch nicht aufgenommen wurde.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EGGmbHG § 8

Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen eingetragene GmbH. Einer ihrer Gesellschafter übertrug die von ihm gehaltenen Geschäftsanteile durch notariellen Vertrag an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung „V. E.“ Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts. Daraufhin erstellte der Beteiligte zu 2 als beurkundender Notar eine geänderte Gesellschafterliste, in der die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Angabe ihrer Gesellschafter aufgeführt wird, und reichte die Liste am 23.12.2015