DER BETRIEB
Nichtigkeit der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat: Ausübung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss

Nichtigkeit der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat: Ausübung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss

BGH, Urteil vom 10.07.2018 – II ZR 120/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Klage eines Aktionärs auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsbeschlusses zur Ausübung der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss unterliegt jedenfalls bis zur Nachberichterstattung auf der nachfolgenden Hauptversammlung nicht der Monatsfrist entsprechend § 246 Abs. 1 AktG, ist aber ohne unangemessene Verzögerung zu erheben.

Unabhängig davon, ob bei Vorliegen der in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausdrücklich genannten Voraussetzungen eine weitergehende sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses erforderlich ist, ist das grundlegende Gebot des § 53a AktG zu beachten, Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AktG § 204 Abs. 1, § 246 Abs. 1

AktG § 53a, § 186 Abs. 3 Satz 4

Sachverhalt

Die Beklagte ist eine AG, deren Aktien an verschiedenen inländischen Börsen im Freiverkehr gehandelt werden. Ursprünglich