DER BETRIEB
Auf Hinterziehung folgt Haftung

Auf Hinterziehung folgt Haftung

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

die Bekämpfung des Steuerbetrugs ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Dies ist mehr als nachvollziehbar, allein wenn man sich die Höhe der in den Raum gestellten Steuerausfälle vor Augen führt. Und nicht nur der Fiskus verliert, auch die steuerehrlichen Anbieter geraten ins Hintertreffen, wenn die unehrliche Konkurrenz ohne Umsatzsteuer fakturiert. Deshalb soll aktuell der Gesetzentwurf gegen den Steuerbetrug im Onlinehandel – als deutscher Alleingang – zügig bis zum Ende dieses Jahres verhandelt und verabschiedet werden. In seinem Beitrag zeigt Luther, mit welchen Maßnahmen die Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet verhindert werden sollen. Gewählt wurde ein bekanntes Rezept: Auf Hinterziehung folgt Haftung, garniert mit Aufzeichnungspflichten.

Man darf gespannt sein, ob die geplanten Regeln tatsächlich die gewünschte Wirkung zeigen. Interessanterweise sind im Finanztableau zu den Maßnahmen keinerlei Mehreinnahmen eingeplant – in einer Fußnote ist nur vermerkt: „Umsatzsteuermehreinnahmen in nicht bezifferbarer Höhe“. Nach einem Bericht im Handelsblatt vom 10.08.2018 soll sich das Bundesfinanzministerium jedoch Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhoffen (vgl. dort S. 8). Und kaum war das Gesetz auf den Weg gebracht, mussten die politisch Verantwortlichen im Handelsblatt vom selben Tag auf Seite 1 lesen, dass sie mit ihrer Gesetzesinitiative einem Trend des Online-Betrugs weit hinterherhinken: dem Aufstieg der chinesischen Direktanbieter! Danach schätzen Experten den Schaden durch nicht gezahlte Einfuhrumsatzsteuer aus dem China-Onlinehandel EU-weit auf jährlich fünf Milliarden Euro (vgl. S. M24).

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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