DER BETRIEB
Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre

Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre

BMF, Schreiben vom 16.08.2018 – IV B 6 – S 1315/16/10022 :001 [2018/0665472]

Nachfolgend wird die am 29.06.2018 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Art. 26 des deutsch-amerikanischen DBA vom 29.08.1989 in der durch das am 01.06.2006 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2016 wiedergegeben.

Die gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen – in Analogie zu den ausgetauschten Informationen im Rahmen der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27.01.2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte – die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in