DER BETRIEB
Lügen haben kurze Beine: Erfolgreicher Auflösungsantrag bei wahrheitswidrigem Prozessvortrag

Lügen haben kurze Beine: Erfolgreicher Auflösungsantrag bei wahrheitswidrigem Prozessvortrag

Kommentiert von RA Michael Magotsch, LL.M. (Georgetown)

BAG, Urteil vom 24.05.2018 – 2 AZR 73/18

Arbeitgeber können sich beim Antrag zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen auch auf Gründe berufen, auf die sie zuvor – erfolglos – die ausgesprochene Kündigung gestützt haben. Dass das gerügte Verhalten eines Arbeitnehmers die Kündigung selbst nicht rechtfertigen konnte, steht der Geeignetheit als Auflösungsgrund nicht entgegen. Der „Lügende“ verdient keine Privilegierung.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die gerichtliche Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses.

Die Beklagte stellt Industriebatterien her. Im Schichtdienst werden unter erheblichen Brand- und Explosionsgefahren Batteriezellen mit heißer Schwefelsäure befüllt und mit Gleichstrom bis zu 350 Ampere aufgeladen. Die Ladevorgänge werden ununterbrochen mittels PC überwacht und sämtliche aufzuladenden Module werden permanent auf Leckagen kontrolliert. In der gesamten