Vermietung eines Homeoffices an Arbeitgeber
Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth
BFH, Urteil vom 17.04.2018 – IX R 9/17
Vermietet der Arbeitnehmer in seinem Wohnhaus gelegene Räumlichkeiten an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, handelt es sich um eine gewerbliche Vermietung, bei der die Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen festzustellen ist (entgegen BMF-Schreiben vom 13.12.2005, BStBl. I 2006 S. 4 = DB 2005 S. 2780).
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- 2. Vermietung zu gewerblichen Zwecken
- 3. Objektbezogene Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht
- 4. Einbeziehung der Renovierungsaufwendungen in die Überschussprognose
- III. Praxishinweis
Streitjahr 2012
DB 39/2018 S. 2335I. Sachverhalt
Die Kläger sind Eigentümer eines Gebäudes, das sie im Obergeschoss selbst bewohnen. Sie vermieteten an den Arbeitgeber des Klägers eine in diesem Gebäude gelegene Einliegerwohnung als Homeoffice für 476 € monatlich. Der Mietvertrag war zeitlich an den Arbeitsvertrag und