DER BETRIEB
AT-Angestellte können einen individualvertraglichen Anspruch auf Wahrung des Tarifabstands nach MTV haben

AT-Angestellte können einen individualvertraglichen Anspruch auf Wahrung des Tarifabstands nach MTV haben

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Stephan Vielmeier

BAG, Urteil vom 25.04.2018 – 5 AZR 84/17

Angestellte mit einem AT-Vertrag können, je nach Formulierung dieses Vertrags, einen individualvertraglichen Anspruch auf Wahrung eines tariflich normierten „Tarifabstands“ haben, auch wenn sie selbst nicht Gewerkschaftsmitglied sind. Dies gilt nicht nur in den Fällen einer nachträglichen „Ernennung“ zum AT-Angestellten, sondern auch bei einem erstmaligen Abschluss eines AT-Arbeitsvertrags. Arbeitgeber werden abermals erinnert, welche Bedeutung eine klare Fassung des Arbeitsvertrags hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung.

Der Arbeitnehmer, selbst kein Gewerkschaftsmitglied, war bei der Beklagten, einem OT-Mitglied der bayerischen Metall- und Elektroindustrie („M+E“) bereits ab 2002 beschäftigt, schied dann aber aufgrund Eigenkündigung Mitte 2008 aus. Mit Wirkung ab dem 01.01.2009 begründeten die Parteien