DER BETRIEB
Das Ende der zeitlichen Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

Das Ende der zeitlichen Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Andrea Panzer-Heemeier / RAin Carina Engelhard, MLE

LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 – 6 Sa 64/18

Jüngst hat nunmehr auch das LAG Düsseldorf – entgegen der (noch) bestehenden BAG-Rspr. – entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich unbeschränkt gilt. Die gegenteilige Auslegung des 7. Senats des BAG sei mit dem eindeutigen Wortlaut und der Gesetzgebungsgeschichte der Norm nicht vereinbar. Das LAG Düsseldorf hat sich damit dem LAG Baden-Württemberg angeschlossen, welches den sich nunmehr vollziehenden Wandel der Rspr. eingeleitet hat. Nahezu parallel hat auch das BVerfG entschieden, dass die vom BAG vorgenommene zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschreite und deshalb verfassungswidrig sei. Das durch das BAG in 2011 eingeführte Fristenregime dürfte nicht mehr aufrechtzuerhalten sein.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Rechtsprechung