DER BETRIEB
(Vorerst) keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Mindestpersonalbesetzung

(Vorerst) keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Mindestpersonalbesetzung

Kommentiert von RA/FAArbR Thomas Ubber / RAin/FAinArbR Jutta Heidisch

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2018 – 6 TaBV 21/17

In Unternehmen, in denen ein ggf. unvorhersehbares Maß der Arbeitsbelastung zu einer Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter führen kann (z.B. Krankenhäuser, Einzelhandel, Bauunternehmen), werden mitunter seitens der Belegschaft Forderungen nach einer personellen Mindestbesetzung erhoben. Nach der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein kann jedenfalls der Betriebsrat Regelungen zur Mindestpersonalbesetzung nicht über Mitbestimmungsrechte erzwingen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Arbeitgeberin, ein Krankenhaus, hat den Spruch der bei ihr gebildeten Einigungsstelle angefochten, der eine Betriebsvereinbarung über eine Mindestpersonalbesetzung für die dort beschäftigten Pflegekräfte zum Gegenstand hatte.

Nachdem der Betriebsrat wiederholt Dienstplänen der Arbeitgeberin mit der