Betriebsübergang bei Flugzeugen
Kommentiert von RA Dr. Artur-Konrad Wypych
ArbG Berlin, Urteil vom 19.07.2018 – 41 Ca 15666/17
Am 28.10.2017 fand der letzte Air Berlin-Flug im Rahmen des operativen Flugverkehrs statt. Obwohl die Gesellschaft Insolvenz anmelden musste und den Flugverkehr mittlerweile vollständig eingestellt hat, kämpfen viele ehemalige Air Berlin-Mitarbeiter immer noch um „ihren“ Arbeitsplatz. Nach einer Vielzahl von ablehnenden Urteilen stellt sich das ArbG Berlin auf den Standpunkt, dass (zumindest) Flugzeuge, die im Rahmen eines sog. Wet-Lease-Vertrags anderen Gesellschaften zur Verfügung gestellt wurden, eine betriebsübergangsfähige wirtschaftliche Einheit darstellen und die eingesetzten Arbeitnehmer auf einen Betriebserwerber übergehen.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Piloten der insolventen Fluggesellschaft durch eine betriebsbedingte Kündigung beendet worden ist.
Die Schuldnerin flog sowohl