DER BETRIEB
Kein allgemeiner Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund

Kein allgemeiner Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund

Kommentiert von RAin/FAinArbR Martina Hidalgo / RAin/FAinArbR Dr. Barbara Bittmann

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2018 – 21 TaBV 33/18

Der Wirtschaftsausschuss eines abhängigen Konzernunternehmens kann von diesem nicht verlangen, generell über die wirtschaftliche Lage der Muttergesellschaft unterrichtet zu werden. Ein solch allgemeiner Informationsbeschaffungsanspruch besteht nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg auch dann nicht, wenn die Konzernunternehmen besonders eng miteinander verflochten sind und die Tochtergesellschaft quasi am „Tropf“ der Muttergesellschaft hängt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Bewertung

I. Sachverhalt

Die Arbeitgeberin betreibt ein Elektrostahlwerk, in dem aus Schrott Stahl produziert, anschließend zu Walzdraht gewalzt und teilweise u.a. zu Betonstahlmatten weiterverarbeitet wird. Sie beschäftigt ca. 750 Arbeitnehmer und ist ausschließlich im Auftrag der Muttergesellschaft RS tätig. Die RS beschäftigt weniger